Verwendung der Gemeinde­wappen

In Ober­österreich ist die Verwendung von Gemeinde­wappen allgemein gestattet, wenn in Zusammen­hang mit der Verwendung der Gemeinde­wappen die Wahrung des Ansehens der jeweiligen Gemeinde gewahrt bleibt.

Dieses Recht für die Nutzung von ober­öster­reichischen Gemeinde­wappen ist in der OÖ. Gemeinde­ordnung 1990 §4a geregelt. Es gibt keine für ganz Österreich einheitliche Rechts­vorschrift. OÖ ist mit der allgemeinen Erlaubnis der Verwendung bei den anwendungs­freundlichen Bundes­ländern.

Die Originale der verwendeten Gemeinde­wappen sind von den jeweiligen Gemeinden und wurden selbst für die entsprechende Verwendung auf mondseelandler.at aufbereitet. Kopieren von mondseelander.at ist nicht gestattet. Wenden Sie sich direkt an die Gemeinden, wenn Sie deren Gemeinde­wappen verwenden wollen.

Gemeinde­wappen der Gemeinden

Gemeinde angezeigt erhalten Anmerkung

Innerschwand

25.06.2017

11.07.2017

St.Lorenz

25.06.2017

11.07.2017

Tiefgraben

25.06.2017

11.07.2017

Mondsee

25.06.2017

19.02.2019

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